Anlagebetrug – Internationale Warnlisten

Anlagebetrug bei Geldanlagen existiert weltweit. In diesem Beitrag verlinken wir Ihnen die wichtigsten europäischen und internationalen Warnlisten der jeweilgen Finanzaufsichtsbehörden. Es gibt Anlagebetrüger, die Ihnen hohe Gewinne versprechen und Ihnen am Ende nur das Geld aus der Tasche ziehen. Da der Anlagebetrug ein weltweites Phänomen ist und die Anlagebetrüger sich globale Netzwerke aufbauen, ist es ratsam, sich über Unternehmen, Finanzdienstleister oder Tradingplattformen gründlich zu informieren. Eine Möglichkeit ist der Blick in die deutschsprachigen Warnlisten. Es gibt aber auch die europäischen oder internationalen Warnlisten. Hier werden betrügerische Finanzdienstleister öffentlich aufgelistet. Deswegen empfehlen wir, unbedingt auch einen Blick auf die wichtigsten internationalen und europäischen Warnlisten der Finanzaufsichtsbehörden zu werfen. Im folgenden Artikel verlinken wir Ihnen die wichtigsten internationalen und europäischen Warnlisten der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden. Gerne helfen wir Ihnen und geben Tipps, wie Sie sich vor Anlagebetrug schützen können. Füllen Sie hierzu den Fragebogen zum Anlagebetrug aus oder kontaktieren Sie uns per Telefon, Post oder E-Mail!

 

Anlagebetrug: Warnlisten – Welche Anlageberater agieren gesetzwidrig?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch in anderen Ländern existieren entsprechende Regelungen. In Österreich gibt es die Warnliste der Finanzmarktaufsicht (FMA) und für die Schweiz die Warnliste der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Diese Aufsichtsbehörden veröffentlichen Unternehmen, die keine Erlaubnis für die Durchführung von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Kapitalanlagen haben. Sie sollten zudem gründlich prüfen, ob das Finanzdienstleistungsunternehmen über eine Absicherung der Einlagen verfügt. Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und der EU beträgt 100.000 Euro.

Anlagebetrug: Warnlisten – Was wird geprüft?
Aber Vorsicht! Wenn auch ein Unternehmen nicht auf einer Warnliste steht, ist es kein Grund zur Entwarnung vor einem möglichen Anlagebetrug. Die BaFin prüft nur die Erlaubnis zum Anbieten von Finanzdienstleistungen und die Verkaufsprospekte. So kann es sein, dass betrügerische Zinsangebote nicht immer auffallen.

Anlagebetrug: Warnlisten – Vernetzung der Finanzaufsichtsbehörden - IOSCO
Viele Länder liefern die Inhalte ihrer Warnlisten an die International Organization of Securities Commissions (IOSCO). Es handelt sich hierbei um die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden, die 1983 gegründet wurde. Die IOSCO fördert weltweit einheitliche Börsenzulassungs- und Wertpapierzulassungsstandards. Um einen möglichen Anlagebetrug zu verhindern, informieren Sie sich auch auf dieser Warnliste! Die BaFin ist eines von rund 200 Mitgliedern dieser Organisation.

Anlagebetrug: Warnlisten – ESMA
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist darauf ausgerichtet, die Anleger zu schützen und Integrität, Stabilität und reibungsloses Funktionieren der Finanzmärkte sicherzustellen. Die ESMA wurde 2011 gegründet. Die ESMA warnt vor hochspekulativen Finanzgeschäften.

 

Anlagebetrug: Internationale Warnlisten

Europa: European Securities and Markets Authority(ESMA)
International:  International Organization of Securities Commissions(IOSCO)
Niederlande: Authority for the Financial Markets(AFM)
Frankreich: Autorité des marchés financiers(AMF)
Hong Kong:  Securities and Futures Commision(SFC)
Italien:  Commissione Nazionale Per Le Sozieta El La Borsa(CONSOB)
Zypern:  Cyprus Securities and Exchange Commission(CySEC)
Großbritannien:  Financial Conduct Authority(FCA)
Liechtenstein: Finanzmarktaufsicht Liechtenstein(FMA)
Malta:  Malta Financial Services Authority(MFSA)
Luxemburg:  Commission de Surveillance du Secteur Financier(CSSF)
Singapur:  Monetary Authority of Singapore(MAS)
Polen:  Financial Supervision Authority(KNF)

 

Anlagebetrug: Internationale Warnlisten - So können Sie sich vor Anlagebetrug schützen!
Der beste Schutz gegen Betrug ist ein gesundes Misstrauen. Besorgen Sie sich ausreichende Informationen über die Finanzdienstleister oder Tradingplattformen, bei denen Sie Ihr Geld anlegen wollen. Hinweise dazu finden Sie in unseren Artikeln: Warnung vor Anlagebetrug und Anlagebetrug im Internet. Informieren Sie sich zudem auf den oben verlinkten Warnlisten, um einem möglichen Anlagebetrug vorzubeugen. Verschaffen Sie sich vor der Eröffnung eines Kontos die Gewissheit, dass der Broker oder Finanzdienstleister über die entsprechenden Genehmigungen der angegebenen Finanzmarktaufsichtsbehörde verfügt. Nehmen Sie sich die Zeit für eine ausgiebige Internetrecherche, um einen Anlagebetrug zu vermeiden.

Hilfe bei Anlagebetrug: Was wir Ihnen raten:
Haben Sie Fragen zu Anlageprodukten und Warnlisten? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Sind Sie bereits Opfer eines Anlagebetruges geworden? Lassen Sie sich unbedingt von Experten beraten! Schalten Sie gegebenfalls einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den  Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!