Die Guten und die Bösen

Die Wirtschaftswoche hat gesprochen: Wer sind die Guten (Ausgabe vom 17.4.2009.) und wer sind die Bösen (Ausgabe vom 26.01.2009).


Von Anlegeranwälten ist die Rede. Wenn man es sich doch so einfach machen könnte. Grundsätzlich ist der Wirtschaftswoche beizupflichten. Hunderte von Anlegern in aussichtslose Klagen zu hetzen, ist böse. Mit Kompetenz, Anstand und Augenmaß für die Rechte der Anleger zu streiten, ist gut. Und dann auch noch zu gewinnen, ist super. Unstreitig und unbestritten.

 

Aber wie konnte eine solche Situation überhaupt entstehen? Möglich wurde dieses durch das Versagen des Anlegerschutzes in Deutschland. Durch die Verweigerung des Opferschutzes, durch die politische Protektion der Anbieterseite. Durch die Marktmacht der Banken, Initiatoren und Vertriebe auf der einen, durch die Unwissenheit die Einsamkeit auf der Opferseite.

 

Die Anbieterseite verfügt über schier unermessliche Ressourcen. Sie beherrscht die Politik, den überwiegenden Teil der Meinungsmacht und vielfach direkt und indirekt die Justiz. Mit dieser Marktmacht werden von den Anleihen bis zu den Schrottimmobilien Produkte auf den Markt gedrückt, die der Anleger meist nicht versteht (auch nicht verstehen soll). Die perfekte Marktasymetrie. Der Anleger ahnt nicht einmal, wie asymetrisch Wissen und Ahnungslosigkeit verteilt sind.

 

Zwangsläufig wird der Anleger zum Opfer. Ohnmächtig und wütend steht er häufig genug vor dem finanziellen Ruin. Zumindest seine Lebensplanung ist auf Jahrzehnte kaputt gemacht. Wut, Enttäuschung, Verzweiflung haben in den letzten Monaten um sich gegriffen. Mehr als in den Jahrzehnten zuvor.

 

Der betrogene Anleger hat das Gefühl, der Einzige zu sein, dem das passiert ist. Teile der Öffentlichkeit, Politik und Justiz ziehen mit Häme über ihn her. Leichtsinnig sei er gewesen, gierig gar oder ein Steuerbetrüger.

 

Und die Anbieterseite hilft noch mit, dass die Opfer verhöhnt werden.

 

Unsere Erfahrung ist, jeder kann ein Opfer sein. Ausnahmslos jeder. Gibt es Hilfe vom Staat? Nein, der hat doch die Gesetze gemacht, wie z. B. die Förderung denkmalgeschützter Immobilien.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Haustürwiderruf die Banken geschützt. Der Gesetzgeber könnte das "verbundene Geschäft" zwischen Kreditvergabe und dem Erwerb der Wohnung gesetzlich normieren. Der Gesetzgeber könnte die Beweislastumkehr einführen. Er will es nicht. Es findet sich keine Mehrheit im Bundestag. Der Bankensenat des Bundesgerichtshofes schützte die Banken wie die heiligen Kühe.

Verbraucherschutz ist eine öffentliche Aufgabe. In Deutschland sind die Verbraucherzentralen mit dieser Aufgabe betraut und werden dafür vom Staat bezahlt. Gerade wird wieder eine Riesensumme für das Projekt nachhaltiger Klimaschutz ausgegeben. Die Verbraucherzentralen haben Mühe, diese Gelder sinnvoll einzusetzen. Anlegerschutz steht nicht auf dem Programm. Manche Verbraucherzentralen haben ihn ganz gestrichen.

 

Es ist ein riesiges Vakuum entstanden. Aber jedes Vakuum wird schnell gefüllt. Mit weißen, grauen und schwarzen Schäfchen, die in den Mantel des Helfers schlüpfen. Die schwarzen Schafe sind eindeutig die von Anbietern initiierten Verbraucherverbände. Hier hat sich der Wolf das Schafsfell übergezogen. Tarnung pur.

 

Als besonders drastisches Beispiel haben wir den UVBD aus Hannover kennengelernt. UVBD steht für Unabhängige Verbraucherberatung Deutschland. Der UVBD ist ein reiner Strukturvertrieb zum Verkauf von Eigentumswohnungen. Deren Beratung stürzt den Verbraucher skrupellos in finanzielle Abenteuer, die diese nicht überstehen werden.

 

Die grauen und die weißen Verbrauchschutzorganisationen sind zumindest nicht anbieterinitiiert. Sie bilden eine Gegenmacht zur Anbieterseite. Sie schaffen eine Gegenöffentlichkeit. Wie zuletzt die große IG Lehman-Zertifikatschaden. Sie hat der Öffentlichkeit überhaupt bewusst gemacht, wie viele ahnungslose Rentner ihre Ersparnisse in Zockerzertifikaten angelegt hatten. Ohne diese Initiativen hätten die Medien darüber nicht berichtet, hätten keine Anhörungen im Bundestag stattgefunden, würde die Öffentlichkeit darüber keine Kenntnis haben.

 

Schade nur, dass diese Initiativen so wenig bringen. Die Bundesverbraucherministerin Aigner hat zwar das Wort "Beweislastumkehr" in den Mund genommen. Gesetzlich durchsetzen wird sie es nicht. Die Interessengemeinschaft der Lehman Opfer ist allerdings nicht klagebefugt. Die Opfer können sich nur durch Anwälte vor Gericht vertreten lassen. Die Anwälte haben ein gesetzliches Rechtsberatungsmonopol.

 

Alle Verbraucherschutzorganisationen, selbst die staatlich finanzierten Verbraucherzentralen, sind auf die Zusammenarbeit mit Anwälten angewiesen. Manche Anwälte helfen deshalb den Verbraucherschutzvereinen, manche Verbraucherschutzvereine kooperieren mit Rechtsanwälten. Ohne Rechtsanwälte geht es nicht. Auch das hat der Gesetzgeber so geregelt.

 

Was wir brauchen, ist eine Transparenz der Leistungsfähigkeit. Wer schafft welchen Nutzen für die Anleger? Hier hat die Wirtschaftwoche recht, wenn sie jene verdammt, die aus purem Honorarinteresse unsubstantiierte Klagen einreichen. Und wir unterstützen auch die Wirtschaftswoche, wenn sie eine Liste der Top-Anwälte erstellt. Hier wird Leistung für den Anlegerschutz dokumentiert. Und das ist gut so.

Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger, Mitglied der drei Verbraucherzentralen in der Nord-Ost Ecke Deutschlands, steht für den Anlegerschutz. Wir beraten kostenfrei, finanzieren uns durch freiwillige Spenden. Es wird niemanden überraschen, dass wir mit einer ganzen Reihe der Anwälte zusammenarbeiten, die auf der Top-Anwälte Liste der Wirtschaftswoche stehen.


Aber eines sollten wir nicht vergessen: Ohne die Täter der Anbieterseite gäbe es auch keine Opfer auf der Anlegerseite. Für uns ist klar, wer die Guten und die Bösen sind.

 
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